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München, 30.11.2007
Sehrgeehrter Herr Dr. Lange,
Ihr Schreiben vom 28. Oktober 2007 wurde vom Bundespräsidialamt
an die ARD weitergeleitet.
Sie hatten den Bundespräsidenten in Ihrem Brief um Hilfe gebeten, weil Sie
glaubten, bei der Übertragung des „Iron Man 2007“ einen Verstoß gegen das allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz gegenüber körperlich gehandycapten Spitzensportlern zu
erkennen.
- Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland frei von staatlicher
Einflussnahme arbeitet, war Bundespräsident Horst Köhler in diesem Fall
nicht der richtige Ansprechpartner. Weder der Bundespräsident noch ein
anderer staatlicher Repräsentant hat die Möglichkeit, Änderungen in den
öffentlich-rechtlichen Programmen herbeizuführen. Der Gesetzgeber selbst
hat diese Regelung eingeführt, um durch die Staatsferne die politische
Unabhängigkeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
- Die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wurde im Zuge
dieser Entscheidung anstaltseigenen Kontrollgremien übertragen, in denen
Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen über die Einhaltung der
Programmgrundsätze wachen.
- Für die Übertragung des „Iron Man“- Triathlons aus Hawaii war
innerhalb der ARD der Hessische Rundfunk verantwortlich. Wir haben Ihr
Schreiben daher nach Rücksprache mit der zuständigen Redaktion direkt an
den HR weitergeleitet. Von dort sollten Sie bald Antwort erhalten.
- Da Sie in Ihrem Brief einige sehr schwerwiegende Vorwürfe gegen die ARD
erheben – etwa die Diskriminierung von Menschen aufgrund einer körperlichen
Behinderung – möchten wir gerne noch einige grundsätzliche Anmerkungen
zu diesem Thema anbringen.
- Keinesfalls möchte die ARD in ihrem Fernsehprogrammen Menschen mit
Behinderungen diskriminieren. Im Gegenteil: Immer wieder sind in den
ARD-Programmen Sendungen zu sehen, die sich mit der besonderen Situation von
Menschen mit Behinderungen auseinander setzen.
- So bieten die Informations- und Ratgebersendungen regelmäßige Beiträge,
die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen.
Hervorzuheben ist auch, dass die ARD mit ihren fiktionalen Angeboten dazu
beitragen möchte, das Bewusstsein für die besondere Lebenssituation von
Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Dies geschieht zum Beispiel, indem
in den täglichen Vorabendserien für jüngere Zuschauer Serienhelden im
Rollstuhl zu sehen sind.
- Bei fiktionalen Angeboten sind der im Jahr 2001 gezeigte Vierteiler
„Liebe und weitere Katastrophen“ und der im Jahr 2003 ausgestrahlte
Fernsehfilm „Bobby“ zu erwähnen, in denen jeweils ein Schauspieler mit
Down-Syndrom eine wichtige Rolle bzw. die Hauptrolle spielte. Die erwähnten
Filme wurden vom Publikum sehr gut angenommen und haben bei den Zuschauern
zu ausführlichen Diskussionen über das Zusammenleben von Menschen mit und
ohne Behinderungen geführt. Weitere Produktionen, die in der Vergangenheit
das Thema Leben mit Behinderung fiktional aufgearbeitet haben, waren
beispielsweise „Engelchen, flieg!“ (2004) oder „Das Leuchten der
Sterne“ (2007).
- Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung bemüht
sich die ARD auch auf anderem Wege um eine Gleichbehandlung von Menschen mit
und ohne Behinderung. So bieten wir zahlreiche Fernsehsendungen in einer
Weise an, die es hör- oder sehbehinderten Menschen ermöglicht,
ungehinderten Zugang zu den von ihnen gewünschten Programmen zu bekommen.
- Mit Hilfe seines Videotexts macht das Erste Deutsche Fernsehen hörgeschädigten
Zuschauern Tag für Tag mehrere Sendungen zugänglich. Die Menge der
untertitelten Sendungen vor allem im Hauptabendprogramm ist in den
vergangenen Jahren ständig gestiegen. Programme mit einer Audio-Deskription
für Blinde und Sehbehinderte (Hörfilme) gibt es in der ARD seit 1997.
- Auch der Behindertensport findet in den Programmen der ARD selbstverständlich
Berücksichtigung. Zu erwähnen ist dabei etwa die Berichterstattung von den
Paralympics, die dazu dienen soll, eine breite Öffentlichkeit auf dieses
Ereignis aufmerksam zu machen. Wie das ARD-Gemeinschaftsprogramm berichten
auch die Dritten Programme immer wieder von Veranstaltungen mit
Behindertensportlern.
- Mit Blick auf alle Fernsehangebote lässt sich sagen: Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten werden sich auch in Zukunft bemühen, die umfangreichen
Angebote für Menschen mit Behinderungen in ihren Fernsehprogrammen weiter
auszubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Marija Latkovic
Zuschauerredaktion Das Erste