zurück

 

Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion
Arnulfstraße 42 / 80335 München
Postfach 200665 / 80006 München
zured@DasErste.de

 

München, 30.11.2007 

Sehrgeehrter Herr Dr. Lange,

Ihr Schreiben vom 28. Oktober 2007 wurde vom Bundespräsidialamt an die ARD weitergeleitet.

Sie hatten den Bundespräsidenten in Ihrem Brief um Hilfe gebeten, weil Sie glaubten, bei der Übertragung  des „Iron Man 2007“ einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegenüber körperlich gehandycapten Spitzensportlern zu erkennen.

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland frei von staatlicher Einflussnahme arbeitet, war Bundespräsident Horst Köhler in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner. Weder der Bundespräsident noch ein anderer staatlicher Repräsentant hat die Möglichkeit, Änderungen in den öffentlich-rechtlichen Programmen herbeizuführen. Der Gesetzgeber selbst hat diese Regelung eingeführt, um durch die Staatsferne die politische Unabhängigkeit des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. 
Die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wurde im Zuge dieser Entscheidung anstaltseigenen Kontrollgremien übertragen, in denen Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen über die Einhaltung der Programmgrundsätze wachen. 
Für die Übertragung des „Iron Man“- Triathlons aus Hawaii war innerhalb der ARD der Hessische Rundfunk verantwortlich. Wir haben Ihr Schreiben daher nach Rücksprache mit der zuständigen Redaktion direkt an den HR weitergeleitet. Von dort sollten Sie bald Antwort erhalten. 
Da Sie in Ihrem Brief einige sehr schwerwiegende Vorwürfe gegen die ARD erheben – etwa die Diskriminierung von Menschen aufgrund einer körperlichen Behinderung – möchten wir gerne noch einige grundsätzliche Anmerkungen zu diesem Thema anbringen. 
Keinesfalls möchte die ARD in ihrem Fernsehprogrammen Menschen mit Behinderungen diskriminieren. Im Gegenteil: Immer wieder sind in den ARD-Programmen Sendungen zu sehen, die sich mit der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen auseinander setzen. 
So bieten die Informations- und Ratgebersendungen regelmäßige Beiträge, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen. Hervorzuheben ist auch, dass die ARD mit ihren fiktionalen Angeboten dazu beitragen möchte, das Bewusstsein für die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Dies geschieht zum Beispiel, indem in den täglichen Vorabendserien für jüngere Zuschauer Serienhelden im Rollstuhl zu sehen sind. 
Bei fiktionalen Angeboten sind der im Jahr 2001 gezeigte Vierteiler „Liebe und weitere Katastrophen“ und der im Jahr 2003 ausgestrahlte Fernsehfilm „Bobby“ zu erwähnen, in denen jeweils ein Schauspieler mit Down-Syndrom eine wichtige Rolle bzw. die Hauptrolle spielte. Die erwähnten Filme wurden vom Publikum sehr gut angenommen und haben bei den Zuschauern zu ausführlichen Diskussionen über das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen geführt. Weitere Produktionen, die in der Vergangenheit das Thema Leben mit Behinderung fiktional aufgearbeitet haben, waren beispielsweise „Engelchen, flieg!“ (2004) oder „Das Leuchten der Sterne“ (2007). 
Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung bemüht sich die ARD auch auf anderem Wege um eine Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung. So bieten wir zahlreiche Fernsehsendungen in einer Weise an, die es hör- oder sehbehinderten Menschen ermöglicht, ungehinderten Zugang zu den von ihnen gewünschten Programmen zu bekommen. 
Mit Hilfe seines Videotexts macht das Erste Deutsche Fernsehen hörgeschädigten Zuschauern Tag für Tag mehrere Sendungen zugänglich. Die Menge der untertitelten Sendungen vor allem im Hauptabendprogramm ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Programme mit einer Audio-Deskription für Blinde und Sehbehinderte (Hörfilme) gibt es in der ARD seit 1997. 
Auch der Behindertensport findet in den Programmen der ARD selbstverständlich Berücksichtigung. Zu erwähnen ist dabei etwa die Berichterstattung von den Paralympics, die dazu dienen soll, eine breite Öffentlichkeit auf dieses Ereignis aufmerksam zu machen. Wie das ARD-Gemeinschaftsprogramm berichten auch die Dritten Programme immer wieder von Veranstaltungen mit Behindertensportlern. 
Mit Blick auf alle Fernsehangebote lässt sich sagen: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden sich auch in Zukunft bemühen, die umfangreichen Angebote für Menschen mit Behinderungen in ihren Fernsehprogrammen weiter auszubauen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Marija Latkovic

Zuschauerredaktion Das Erste

 

 

zurück

 

"HTMLMarkup" endspan -->